Kostenübernahme beim Augenlasern durch die Versicherung?!
6 Tagen Victor Derhartunian
Viele, die über eine Augenlaserbehandlung nachdenken, stellen sich dieselbe Frage: Zahlt die Krankenkasse das Augenlasern – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? In Österreich gibt es dafür keine einfache Ja-oder-Nein-Antwort, denn die Kostenübernahme hängt stark davon ab, ob man gesetzlich oder privat versichert ist, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und welche individuellen Vertragsbedingungen gelten.
In diesem Blog erklären wir, wann die gesetzliche Krankenkasse zahlt, wann private Anbieter einspringen können und warum sich eine Zusatzversicherung lohnen kann. Außerdem zeigen wir, wie Smartlaser in Wien Patient:innen bei der Beratung und Kostenklärung unterstützt – damit Sie mit klarem Blick und ohne Überraschungen in Ihre Behandlung starten können.
Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten fürs Augenlasern?
In Österreich ist die Kostenübernahme fürs Augenlasern durch die gesetzliche Krankenkasse streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Nur wenn der Eingriff als medizinisch notwendig eingestuft wird, zahlt die Krankenkasse zumindest einen Teil der Kosten. In den meisten Fällen wird das Augenlasern aber als ästhetischer oder komfortabler Eingriff gesehen – ähnlich wie bei der Korrektur von Sehfehlern mit Brille oder Kontaktlinsen.
Wann gilt ein Eingriff als medizinisch notwendig?
Ein Eingriff wird als medizinisch notwendig anerkannt, wenn eine ernsthafte Beeinträchtigung der Sehkraft vorliegt, die sich mit Brille oder Kontaktlinsen nicht ausreichend korrigieren lässt. Beispiele sind:
- Extrem hohe Fehlsichtigkeiten (oft mehr als 10 Dioptrien)
- Kontaktlinsenunverträglichkeit, die ärztlich bescheinigt wird
- Bestimmte Augenerkrankungen oder starke Hornhautverkrümmung (Astigmatismus), die mit herkömmlichen Sehhilfen nicht mehr ausreichend korrigiert werden können
Ein wichtiges Kriterium ist ein ärztliches Gutachten, das die Notwendigkeit bestätigt.
Beispiele, wann die gesetzliche Krankenkasse zahlt – und wann nicht
Zahlt die Krankenkasse?
- Ja: Bei medizinisch notwendigem Eingriff, z. B. aufgrund einer starken Kurzsichtigkeit über 10 Dioptrien oder massiver Kontaktlinsenunverträglichkeit
- Nein: Wenn die Laserbehandlung ausschließlich dazu dient, auf Brille oder Kontaktlinsen zu verzichten (ästhetischer oder praktischer Wunsch)
Hier lohnt sich die individuelle Beratung beim Augenarzt und die frühzeitige Abklärung mit der Krankenkasse, um eine mögliche Kostenübernahme zu prüfen.
Warum Augenlasern meist als Privatleistung gilt
Für die gesetzliche Krankenkasse zählt Augenlasern in der Regel zur Kategorie der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) – also Behandlungen, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind. Der Eingriff wird meist mit dem Wunsch nach einem komfortableren Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen begründet, nicht mit einer medizinischen Notwendigkeit.
Daher werden die Kosten für das Augenlasern bei Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus üblicherweise nicht übernommen, selbst wenn die Behandlung dauerhaft die Sehkraft korrigiert.
Übernehmen private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen die Kosten?
Bei privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme für das Augenlasern deutlich besser als bei den gesetzlichen Kassen. Viele Anbieter haben Tarife, die Augenlaserbehandlungen, etwa bei Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus, ganz oder zumindest teilweise abdecken. Wichtig: Die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Vertrag ab, und nicht jede Versicherung schließt diese Leistung automatisch ein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bei privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen hängt die Kostenübernahme meist nicht allein von einer streng definierten medizinischen Notwendigkeit ab – hier spielt auch der individuelle Vertrag eine entscheidende Rolle. Viele Tarife sehen ausdrücklich Leistungen für Augenlaserbehandlungen vor, selbst wenn der Eingriff aus rein ästhetischen oder praktischen Gründen erfolgt, also z. B., um dauerhaft ohne Brille oder Kontaktlinsen auszukommen.
Typische Voraussetzungen sind:
- Die Fehlsichtigkeit (z. B. Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus) muss in der Police als erstattungsfähig gelistet sein
- Ein ärztlicher Befundbericht oder Gutachten, um die Ausgangslage zu dokumentieren
- Ein Kostenvoranschlag der Klinik oder Praxis (vorab einzureichen)
- Eventuell ein Mindestwert bei den Dioptrien (z. B. über 3 Dioptrien), je nach Tarif
Der große Unterschied zu den gesetzlichen Kassen: Private Anbieter übernehmen auch dann Kosten, wenn das Augenlasern nicht medizinisch zwingend notwendig, sondern als Wahlleistung zur Verbesserung der Lebensqualität geplant ist. Umso wichtiger ist es, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen – Smartlaser hilft dabei gerne mit einer individuellen Beratung.
Warum sich eine Zusatzversicherung lohnen kann:
Eine Zusatzversicherung kann besonders für Menschen attraktiv sein, die:
- Eine mittlere bis starke Fehlsichtigkeit haben
- Brille oder Kontaktlinsen dauerhaft vermeiden möchten
- Wert auf moderne Behandlungsmethoden wie das Augenlasern legen
Einige Tarife bieten Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für die gesamte Behandlung oder zumindest einen Teil der Kosten. Auch die Nachbehandlung kann je nach Vertrag abgedeckt sein.
Kostenübernahme in Wien und anderen Bundesländern: Gibt es regionale Unterschiede?
Grundsätzlich gelten in Österreich für die Kostenübernahme beim Augenlasern dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen – egal, ob in Wien, Salzburg, Graz oder Innsbruck. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich an den allgemeinen medizinischen Kriterien, sodass es keine systematischen Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.
Was sich jedoch unterscheiden kann, sind:
- Die Erfahrungen einzelner Ärzte oder Kliniken im Umgang mit Krankenkassen
- Die Bereitschaft bestimmter Kassen, individuelle Anträge großzügiger zu bewerten
- Regionale Kooperationen mit Augenlaserzentren, die Patient:innen beim Einreichen der Unterlagen unterstützen
Vor allem in einer Metropole wie Wien gibt es meist eine größere Auswahl an spezialisierten Anbietern wie Smartlaser, die genau wissen, welche Unterlagen für die Kostenübernahme nötig sind, und die Patient:innen beim Kontakt mit der Krankenkasse begleiten.
Wie SmartLaser bei Beratung und Kostenklärung unterstützt:
Smartlaser begleitet Patient:innen nicht nur medizinisch, sondern auch organisatorisch – gerade wenn es um die Frage geht, ob die Krankenkasse die Kosten fürs Augenlasern übernimmt. Schon beim ersten Beratungsgespräch in Wien wird geklärt, welche individuellen Voraussetzungen vorliegen und ob eine Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung realistisch ist.
Das Team hilft bei:
- Der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens oder Befundberichts
- Der Zusammenstellung wichtiger Unterlagen wie Kostenvoranschlag oder OP-Plan
- Der Einreichung bei der Krankenkasse – inklusive Tipps, worauf man achten sollte
- Der Abklärung, ob Zusatzversicherungen Teile der Behandlungskosten übernehmen
Dank der Erfahrung mit gesetzlichen und privaten Versicherungen kann Smartlaser gezielt beraten, welche Optionen sich lohnen und wie man den Antrag vorbereitet. So sind Patient:innen optimal vorbereitet und wissen, welche Kosten sie erwarten – und in einigen Fällen lässt sich so zumindest ein Teil der Kosten für die Augenlaserbehandlung finanzieren.
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